16.02.2008, 23:24
Ab 1. Januar 2008 neue Beiträge
Neue Beiträge hat die JHV 2007 im März 2007 beschlossen. Der Beitrag wurde mit 0,5 €/Monat der Entwicklung angepasst und wird in dieser Höhe ab 1.1.2008 von der 1. Kassenwartin Frau Waltraud Nachlinger eingezogen. Ab diesem Zeitpunkt wird nicht mehr monatlich und vierteljährlich sondern nur noch jährlich und auf Wunsch halbjährlich der Beitrag eingezogen. Alle anderen Formen der Beitragskassierung sind unwirtschaftlich und mit teils erheblichen Kosten verbunden. Zum anderen sind keine Mitglieder mehr bereit durchs Dorf zu gehen und die Beiträge wie in früheren Zeiten, mit weit weniger Mitgliedern, an den Haustüren zu kassieren und das oft monatlich mit mehreren vergeblichen Anläufen. Für Beitrag besteht Bringpflicht (BGB).
Rückfragen bitte immer direkt an Frau Nachlinger richten Tel. 06443-3249
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Vereins-Beitrag für monatllich jährlich
Aufnahmegebühr einmalig 2,00
Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre 3,00 36,00
Erwachsene 3,50 42,00
Ehepaar ( bzw. mit Lebenspartner) 6,50 78,00
Familienbeitrag (ab 3 Personen) 7,50 90,00
Studenten (auf Antrag) 2,50 30,00
Sozialschwache (jährl. auf Antrag) 2,00 24,00
Bundeswehrsoldaten und Zivildienstleistende sind während ihres Grundwehr- und bei Ersatzdienst vom Beitrag befreit, sofern die 1. Kassenwartin eine Mitteilung über den Zeitrahmen der Dienste erhält.
Abteilungsbeiträge
Die Kosten der sportlichen Fachbereiche sind unterschiedlich. Ausgeglichen wird das lt. Satzung durch die Abteilungsbeiträge. Diese werden von den
Abteilungs-JHV beschlossen und von den Abteilungen eingezogen.
Abteilung jährlich Erwachsene Jugendliche
Turnen 0,00 0,00
Leichtathletik (LG Dill) 0,00 0,00
Handball (HSG Dilltal) 24,00 12,00
Handball -Familienbeitrag (ab 3 Pers.) 60,00
Tischtennis 20,00 0,00
Tennis
1. Person 48,00 12,00
2. Person 36,00 0,00
Schüler, Stud., Azubis über 18 J. 24,00
Passive Mitglieder 12,00
Pflichtarbeitsstunden für die Instandhaltung und für Thekendienst werden jährlich festgelegt. Nicht geleiste Stunden müssen finanziell abgegolten werden.
Ab 1. Januar werden die Beiträge für das laufende Jahr fällig. Austritte
während des laufenden Jahres treten generell erst am 31.12. des laufenden Jahres in Kraft. Lt. Satzung ist zu beachten, dass Austritte der Geschäftsstelle oder der 1. Kassenwartin spätestens in der 46. Woche des laufenden Jahres vorliegen müssen. Danach eingehende Austrittserklärungen (nur schriftlich) treten dann erst am 31.12. des Folgejahres in Kraft und der Beitrag fürs Folgejahr ist noch zu zahlen.
Beim Beitragseinzug ist zu beachten, dass Kontoänderungen oder neue Konten der Mitglieder umgehend der 1. Kassenwartin mitzuteilen sind. Die Kosten der Bank für Beitragsfehleinzüge betragen 6,00 € und müssen dem Mitglied belastet werden. Das gilt auch, wenn bei überzogenen Konten die Abbuchung von der Bank zurückgewiesen wird.
Zu beachten ist weiter, dass der Beitrag eine wichtige Komponente der
Mitgliedschaft ist (BGB). Eine Mitgliedschaft wird am Jahresende lt. Satzung gestrichen, wenn es bis dahin nicht gelungen ist die Beitragszahlung einzubringen. Gestrichene Mitglieder können dann ihren Sport bei uns nicht weiter ausüben.
Die neuen Beiträge, wie auch das Aufnahmeformblatt können unter Downlaods dieser Homepage heruntergeladen werden.