17.02.2008, 14:26
Satzung und Ehrungsordnung sind zu beachten:
Zu Gratulationen, Ehrungen, Auszeichnungen
(DU). Alle Mitglieder erhalten zu ihren Geburtstagen 50, 60, 65, 70, 75, 80, 85, 90, 95 usw. eine Glückwunschkarte der Mitgliederwartin. Aktive Vorstands- und Ehrenmitglieder erhalten unter Beachtung des Gemeinnützigkeitsrechts ein Präsent mit Gratulation eines Vorstandsmitgliedes. Zu Hochzeiten, soweit diese der Mitgliederwartin bekannt gemacht werden, erhält das Ehepaar eine Glückwunschkarte mit Erinnerungspräsent. Silberne, Goldene Hochzeiten usw., auch Namenstage und Berufsjubiläen, freudige Ereignisse, Konfirmationen, Kommunionen sind private Ereignisse. Vom Verein aus wird hierzu nicht gratuliert auch nicht bei Vorstands- und Ehrenmitgliedern, auch nicht mit Präsenten. Vom Vorstand wurde hierzu festgestellt, dass die Daten zu diesen Ereignissen vom Verein nicht erfasst werden und es bei rd. 600 Mitgliedern unmöglich ist, keines zu vergessen oder zu übersehen. Letztlich müssen bei Vereinen alle Mitglieder gleich behandelt werden.
Bei Beisetzungen vom Mitgliedern, soweit diese der Mitgliederwartin bekannt werden, erhält die Familie eine Trauerkarte der Mitgliederwartin. Bei aktiven und ehemaligen Vorstands- und Ehrenmitgliedern, auch bei verdienten Übungsleitern- und Trainern sowie hochdekorierten Sportlern je nach Wunsch der Hinterbliebenen
bei der Beisitzung einen Nachruf mit Kranzniederlegung oder einen Blumengruß.
Für sportliche Leistungen wie Meisterschaften und 1. Siege ab Kreis- und Turngauebene veranstalten die Abteilungen i.d.R. Meisterschaftsfeiern. Kinder werden bei der jährlichen Abschluss und Weihnachtsfeier vom Verein ausgezeichnet.
Alle Meister und 1. Sieger ab Kreisebene werden bei den Gemeindefesten (alle 2 Jahre)von der Gemeinde Ehringshausen ausgezeichnet.
Alle Mitglieder werden für 25-, 40-, 50-, 60-, 70-, 75-jährige Mitgliedschaft etc.
mit Urkunde und Nadel in Bronze, Silber, Gold bei der Jahreshauptversammlung oder einer öffentlichen Vereinsveranstaltung geehrt. Ab 50 Jahre gibt es einmal die Verdienstnadel in Gold.
Für besondere Verdienste können i.d.R. Vorstandsmitglieder, Mitglieder in Abteilungsvorständen, auch langjährige Übungsleiter und Trainer oder hochdekorierte sehr erfolgreiche Sportler mit der Ehrenurkunde, der Verdienstnadel in Bronze, Silber und Gold ausgezeichnet werden.
Vorstand und Abteilungsvorstände sind bemüht die möglichen Verbandsehrungen für
ihre Ehrenamtlichen und langjährigen Übungsleiter, Trainer, Sportler, Spieler zu beantragen. Diese Ehrungen unterliegen den Festlegungen der Sportverbände auf
Kreis-, Gau-, Landes- und Bundesebene. Das gilt auch für hohe Verdienste für die Allgemeinheit bei Landesehrenbriefen bis hin zum Bundesverdienstkreuz in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ehringshausen.
Von der Mitgliederversammlung können Ehren- und Ehrenvorstandsmitglieder
für sehr hohe Verdienste für Sport und Verein ernannt werden.
Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 15.02.2008 aus gegebenem Anlaß festgestellt, dass nach Satzung und Ehrungsordnung seit Jahrzehnten verfahren wird und Ausnahmen nicht zugelassen werden können. Diese Regelungen werden
von Verein zu Verein unterschiedlich, doch im Grunde ähnlich behandelt und haben sich bewährt.
Die Vereinsfahnen befinden sich im Fahnenschrank im Vorstandszimmer der Heinrich-Emmelius-Halle.